Jens Bader, 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettleger-Handwerk und das Bodenlegergewerbe der Handwerkskammer für Schwaben

 

Leistungen

Gutachten für Gerichte

Ein Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständiger hilft den Gerichten zur Urteilsfindung.
Die Zusammenarbeit mit den Gerichten erfolgt regional und überregional an
Amts-, Landes-, und Oberlandesgerichten.

Privatgutachten

Durch Erstellung eines Privatgutachtens können Streitfälle frühzeitig beurteilt
werden, bevor hohe Kosten anfallen.
Durch die fachliche Beurteilung kann eine Entscheidungshilfe herbeigeführt
werden, ob es überhaupt zweckmäßig ist, einen Rechtsstreit zu beginnen.
In einem laufenden, privatrechtlich Verfahren kann zudem ein beratendes
Mitwirken mit der fachlichen Kompetenz des Sachverständigen erfolgen..

Schadenermittlung für
Versicherungen

Es kam zu einem Schadenfall bei Ihrem Boden? Die Schadenermittlung für die
Versicherung wird auf Wunsch gerne übernommen. 
In Schadensfällen wird durch das Fachwissen und die angebotenen
gutachterlichen Leistungen die Schadensursache und die jeweilige
Schadenshöhe ermittelt.
Diese Leistungen werden sowohl von Versicherungen als auch von
Versicherungsnehmern in Anspruch genommen.

Schiedsgutachten

Sparen Sie hohe Prozesskosten. Mit einem Schiedsgutachten klären wir
strittige Punkte und trage zu einer schnellen Lösung im Konfliktfall bei.
Schiedsgutachten sind ein weiteres Leistungsangebot um eine Einigung
zwischen streitenden Parteien ohne Gerichtsverfahren herbeizuführen.

Ziel des Schiedsgutachtens ist es regelmäßig, eine gerichtliche
Auseinandersetzung zu vermeiden, in der auch der Richter auf das fachliche
Urteil des Sachverständigen angewiesen wäre.

Ermittlung von Wertminderungen

Die Berechnung der Wertminderung wird durch den
Sachverständigen geleistet. Er bestimmt die Wertminderung die durch einen
unsachgemäßen gebrauch, falsche pflege oder auch durch unsachgemäße
mechanische Beanspruchung am Bodenbelag oder am Parkett entstanden
sind.

Gutachten für Versicherungen

Der Hergang zum Schadensfall ist Ihnen unklar? Durch das Erstellen eines
Gutachten kann der Schadensfall schnell aufgeklärt werden.

Testreihen

Mittels angelegten Testreihen können Schadensfälle wie z.B. mechanische
Einwirkung, Feuchtigkeitseinwirkung oder extreme Temperaturschwankungen
unter den gleichen Bedingungen wie vor Ort vorgefunden, nachgestellt
werden, um Schadensfälle bewerten zu können.

Gutachterliche Stellungnahme

Auch unabhängig von Schadenfälle werden zu Fachthemen oder zu aktuellen
Themen im Bereich Boden und Parkett professionell Stellung genommen. 
Gerne werden auch kurze Auskünfte rund um das Thema Boden und Parkett
erteilt, gerade dann, wenn eine Unklarheit aufkommt, ob eventuell eine
Beanstandung am verlegten Boden vorliegt.
Die Beratung zu technischen Fragen wird gleichermaßen von privaten und
gewerblichen Auftraggebern, Architekten und Planern sowie öffentlichen
Bauämtern in Anspruch genommen.

Zusammenarbeit mit externen Prüfinstituten

Soweit notwendig werden Materialprüfungen an Rückstellmuster, oder vor Ort
ausgebauten Proben von externen Prüfinstituten vorgenommen. Das
festgestellte Ergebnis des Prüfinstituts wird im Sachverständigengutachten
aufgenommen und bewertet.

Werdegang

2000
Abschluss der Berufsausbildung zum Raumausstatter

2004
Meisterprüfung im Parkettlegerhandwerk, HWK Ulm

2004 – 2019 Anwendungstechniker für Parkett, Bodenbeläge und Fußbodenaufbauten, Schwerpunkt Parkett und Trittschall

2010
Weiterbildung mit Abschluss zum Betriebswirt des Handwerks, HWK Schwaben

 

seit 2019 Geschäftsführer Bader Parkett Boden GmbH

seit 2023 Von der Handwerkskammer Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkettleger-Handwerk und das Bodenlegergewerbe

 

Aktuelle Ämter

Seit 2021 Obermeister der Innung Schwaben für Parkett und Fußbodentechnik